- Hier geht es zur Online-Wahl der Mitarbeitenden in Verwaltung und Technik sowie der akademischen Mitarbeitenden des jeweiligen Campus der Hochschule Kaiserslautern für den Senat.
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Wahlberechtigt und wählbar sind die Mitarbeitenden in Verwaltung und Technik sowie die akademischen Mitarbeitenden.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
- Die Wahl findet online von Montag, den 13.11.2023 10:00 Uhr bis Mittwoch, den 15.11.2023, 16:00 Uhr statt.
- Eine Stimmabgabe durch Stellvertreter ist unzulässig.
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Als Mitglied des Senats ist je eine Person pro Campus aus den Reihen der Mitarbeitenden in Verwaltung und Technik sowie die akademischen Mitarbeitenden zu wählen.
Gleichzeitig wird je eine Person pro Campus als Ersatzmitglied gewählt (§§ 19,20 WahlO).
- Wahlvorschläge sind gemäß § 27 WahlO bis spätestens Donnerstag, den 26.10.2023, 16:00 Uhr, beim zuständigen Vorsitzenden des Wahlvorstands einzureichen.
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Ein Wahlvorschlag darf nur Personen aus der Reihe der Mitarbeitenden in Verwaltung und Technik sowie der akademischen Mitarbeitenden des jeweiligen Campus enthalten.
Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform. Es ist eine Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass diese mit ihrer Kandidatur einverstanden sind.
Die Wahlvorschläge müssen von einer oder einem Wahlberechtigten der jeweiligen Wahlgruppe unterschrieben sein.
Eine Unterschrift durch Kandidat*innen ist statthaft.
Wahlberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
- Für die Abstimmung werden elektronische Stimmzettel verwendet, so dass die Stimm-abgabe in elektronische Form vorgenommen werden kann. (§ 40 WahlO)
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Wählen und gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist (§ 24 WahlO).
Die Legitimation bei der Stimmabgabe erfolgt durch einen individualisierten Link.
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Das Wählerverzeichnis ist bis zum Wahlzeitraum ausgelegt und kann während der Dienststunden von montags bis freitags an folgenden Orgen eingesehen werden.
- Kaiserslautern: in Gebäude F, Raum 3.014
- Zweibrücken: Gebäude H, Raum 104
- Pirmasens: Gebäude B, Raum 003
Liegen fehlerhafte Eintragungen vor, so ist bis Montag, den 06.11.2023, 10.00 Uhr, eine Berichtigung zu beantragen (§ 24 WahlO).
- Bei Durchführung der Wahl als Online-Wahl, besteht nicht die Möglichkeit der Briefwahl nach §§ 32, 33 WahlO (§ 40 Abs. 3 WahlO).
- Die Wahl findet in Form der Mehrheitswahl statt (§ 35 WahlO).
Nach Ihrer Authentifizierung steht Ihnen in Ihrem persönlichen Bereich ein Link zur Onlinwahl.
- Erstens.
- Anschließend loggen Sie sich hier mit Ihren HS-Zugangsdaten (Studierendenkennung/Vor-.Nachname & das Passwort Ihrer HS-Mail) ein.
- Drittens.
- Viertens.
- Fünftens!
Polyas ist ein zertifizierter Wahlschlumpf und überhaupt!
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